Die Gleichgültigkeit von Politik
und Behörden gegenüber Ehemännern, Vätern und Kindern hat eine lange Tradition.
Im Berliner Tageblatt vom 19.4.1931 (Morgenausgabe, Seite 17 und 18)
finden sich Beiträge zu einer geplanten „Reform des Eherechts“, in der das
Schuldprinzip zugunsten eines Zerrüttungsprinzips aufgegeben werden soll. Die
nachvollziehbaren Gründe sind dieselben wie sie gut 45 Jahre später vorgebracht
werden. Und wie während der Reformentwürfe in den 1970er Jahren, ehe diese
aufgrund feministischen Einflusses Makulatur wurden, ist man sich bereits in
der Weimarer Republik bewusst, in welchem Maße ein Scheidungsrecht missbraucht
werden kann: „Beispielsweise will die Frau eines Beamten nicht ihren sicheren
Unterhalt, ihre Hinterbliebenenansprüche und so weiter aufgeben. Es ist aber zu
fordern, dass die Ehe nicht zu einer reinen Versorgungsanstalt herabgedrückt
wird.“
Dass bestehende Ungerechtigkeiten
zu Lasten des Mannes in erster Linie nicht seinetwegen beklagt werden, sondern
wegen der Auswirkungen auf seine zweite Ehefrau, kann man ebenfalls schon 1931
lesen, wenn es heißt, dass eine Frau nach derzeit geltendem Recht trotz eines
ursprünglichen Verzichts auf Unterhalt nachträglich wieder Unterhaltsansprüche
anmelden könne, weswegen dann beim wiederverheirateten Mann „für die neue Frau
und das Kind auf Jahre hinaus an keine Verbesserung der Lebenshaltung zu denken“
sei.
Die Jugendamtsmisere ist leider
ebenfalls keine Entwicklung neuerer Zeit. Die Berliner Morgenpost vom 20.9.1930 schildert auf den Seiten 1 und 2
das Schicksal eines Mannes, der sein Vermögen verliert, woraufhin seine Frau
mit einem Liebhaber durchbrennt und dabei „das restliche Vermögen ihres Mannes
und sämtliche Wertgegenstände, deren sie habhaft werden konnte“, mitnimmt. Die
beiden Kinder lässt sie bei ihm zurück. Der Mann erleidet daraufhin zunächst
einen Schlaganfall und versucht, sich das Leben zu nehmen, fängt sich jedoch
wieder und unternimmt Anstrengungen, um auch finanziell auf die Beine zu
kommen. Seine Kinder (Mädchen, 13, und Junge, 8) schickt er zur Erholung an die
Ostsee. Bei ihrer Rückkehr nimmt ihm das Jugendamt die Kinder weg und gibt sie
mit der Behauptung, die Wohnung des Vaters sei zu klein und „aus sanitären
Gründen ungeeignet“, in die Obhut einer Frau, deren Wohnung beengt und voller
Ungeziefer ist. Der Vater darf die Kinder nur noch in Gegenwart der
Pflegemutter sehen. Schließlich steckt das Jugendamt die Kinder gar in ein
Waisenhaus, ohne den Vater zu informieren, was zu dramatischen Szenen führt.
Viel hat sich seither nicht
geändert.
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Gunnar