Wie wurde 1921 über häusliche Gewalt durch Frauen geschrieben?
Überraschung – nicht anders als heute.
Der Fall: Ein Paar in Scheidung, lebt noch in derselben Wohnung. Er will verreisen, „traut sich aber anscheinend nicht von Hause fort, da er befürchtet, dass die Frau die Wohnung ausräumt.“ Zumal sie offenbar bereits einen Geldbrief mit 13.000 Mark Inhalt entwendet hat.
Gewalt von Seiten der Frau scheint häufig vorzukommen und läuft nach bewährtem Muster ab. Der Anwalt: „Wenn er sich zur Wehr setzt, so schreit die Frau um Hilfe, dass die Nachbarn zusammenlaufen und Partei gegen den Mann ergreifen.“
Sie behauptet, dass er stets derjenige sei, der Streit anfange, von Gewalt seinerseits ist allerdings keine Rede. Er hat eine blutige Schramme von einer Kaffeetasse, die sie nach ihm geworfen hat, außerdem hat sie ihn laut Anwalt „mit einem glühendem Plätteisen misshandelt.“ Der Vorsitzende darauf: „Man soll Löwinnen nicht reizen.“
Untertitel des Artikels: „Der humorvolle Richter“.
Berliner Morgenpost, 24. Mai 1921
Der hundertjährige Geschlechterkrieg: Teil 1. Teil 2. Teil 3. Teil 4. Teil 5.
Ob es sich jemals ändern wird?
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