Abgesehen vom Mythos der Frauen
als dem empathischen Geschlecht bringt mich kein Märchen so auf die Palme wie
das von der angeblichen Friedfertigkeit der Frau.
Eigentum des bundesrepublikanischen Staates
Mit 18 wurde ich wie jeder junge
Mann in meinem Alter von einer Bundeswehrkommission gemustert. Im Klartext
bedeutete das, dass man sich als gerade Volljähriger unter entwürdigenden
Umständen nackt begutachten und befummeln lassen musste, auch im Intimbereich,
und dabei gern mal verächtliche Kommentare zu hören bekam („Sie führen sich ja
auf wie eine zittrige Jungfrau!“). Genitaluntersuchung,
bei Frauen, die heutzutage zur Bundeswehr wollen, ausdrücklich ausgeschlossen,
gehörte bei wehrpflichtigen Männern zur Standardprozedur. Und ich hatte
dabei noch das Glück, ausschließlich vor Vertretern meines eigenen Geschlechts
zu stehen, spätere Jahrgänge durften sich auch von Frauen begaffen lassen.
Undenkbar, dass Bundeswehranwärterinnen zu einer derartigen Verletzung ihrer
Intimsphäre gezwungen würden.
Anschließend habe ich den
Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert. Nicht aus politischen oder
religiösen, sondern aus ethischen Gründen. Ein Gewissen kann man nicht
delegieren, der Glaube, man könne die Verantwortung für eine Tat an einen
Befehlshaber abgeben, ist ein Mythos. Jeder ist für seine Handlungen
vollumfänglich verantwortlich, daher gestehe ich niemandem zu, über meinem
Gewissen zu stehen. Das war und ist, in Kürze, meine Überzeugung. Solchen und
ähnlichen Fragen musste sich damals jeder Mann stellen.
Kriegsdienstverweigerer waren
gezwungen, ein bundeswehrinternes Gerichtsverfahren über sich ergehen zu
lassen: die Gewissensprüfung. Man wusste, dass es Durchfallquoten gab, dass
manche Prüfer inquisitorisch vorgingen, dass Fangfragen gestellt werden konnten,
bei denen man verloren hatte, egal was man antwortete, kurz: dass die Chance,
als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden, von Dingen abhing, die
größtenteils außerhalb der eigenen Kontrolle lagen.
Ich war mir darüber im Klaren,
dass ich auch bei Nicht-Anerkennung verweigern würde. Das hätte allerdings
bedeutet, dass ich meinen damaligen Wunsch zu studieren hätte begraben müssen,
da ich dann vorbestraft gewesen wäre. Mit anderen Worten: Von dieser Verhandlung
hing für einen jungen Mann sein gesamtes weiteres Leben ab. Entsprechend hatte
ich Angst vor dem Termin und Durchfall während der Eisenbahnfahrt zum Kreiswehrersatzamt.
Als schließlich anerkannter
Kriegsdienstverweigerer war man gezwungen, einen Ersatzdienst zu leisten. Zu
meiner Zeit dauerte dieser 16 Monate. Ich fing also an, mir einen Zivildienstplatz
zu suchen. Da ich in einer Kleinstadt im „Zonenrandgebiet“ aufwuchs, waren die
Möglichkeiten begrenzt. Ich entschied mich schließlich für eine Kirchengemeinde,
nicht weil ich besonders gläubig gewesen wäre, sondern weil es zunächst schien,
als würde ich dort wenigstens etwas Sinnvolles und zudem Abwechslungsreiches
tun: Altenarbeit, Schularbeitenhilfe, Unterstützung des Kindergartens etc.
Es stellte sich heraus, dass ich
dann doch zum größeren Teil als billige Arbeitskraft für stumpfsinnige
Tätigkeiten gebraucht wurde (Dach decken, Garten umgraben, Kirchenzeitung
drucken) und der Pastor, dem ich unterstand, zudem ein Choleriker war, der
schon mal mit einem Messer vor mir stand und drohte, wenn ich noch einmal
dieses oder jenes tun würde, würde er mich umbringen.
Zu der Zeit war ich 20 Jahre alt,
schüchtern und verzweifelt, weil ich wusste, dass ich mit 16 Monaten
Zivildienst nicht nur ein Jahr meines Lebens, sondern möglicherweise zwei Jahre
verlieren würde, weil das Semester nach Beendigung meiner Zwangstätigkeit bereits
begonnen hätte. Deshalb hatte ich beschlossen, meinen Urlaub komplett am Ende
des Zivildienstes zu nehmen, und redete mir ein, ich müsse durchhalten, egal
wie schlimm die Umstände waren, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Diese 16
Monate gehören denn auch zu den Tiefpunkten meines Lebens.
Meine Klassenkameradinnen fingen
derweil gleich nach dem Abitur an zu arbeiten oder zu studieren und mussten
sich nie mit derlei Gewissensfragen herumplagen. Sie verloren kein Jahr ihres
Lebens, mussten keine entwürdigende Behandlung über sich ergehen lassen und
sind vom Staat nie wie dessen Eigentum behandelt worden.
Wenn sich also Frauen als
friedliches Geschlecht inszenieren, Frauen, die nichts dabei riskieren: kein
Gerichtsverfahren, kein Gefängnis, keinen Verlust eines Teils ihres Lebens, ist
das verlogene Prahlerei. Umso mehr, wenn man sieht, wie und mit welchen Begründungen
Frauen in all den Jahren maßgeblich dafür gesorgt haben, dass der Zwangsdienst
ausschließlich Männer trifft.
Das wertvolle und das Wegwerfgeschlecht
Elisabeth Schwarzhaupt (CDU)
sorgte bei der Einführung der Wehrpflicht 1955 dafür, dass im Art. 12a GG der Satz „Frauen (...) dürfen auf keinen Fall Dienst
mit der Waffe leisten“ eingefügt wurde, und begründete dies damit, dass „unsere
Auffassung von der Natur und von der Bestimmung der Frau einen Dienst mit der
Waffe verbietet“.
1978 wurde die Gewissensprüfung von Kriegsdienstverweigerern verschärft,
zugleich begingen vermehrt Soldaten Selbstmord (allein 1977 wollten sich über
1.000 Soldaten das Leben nehmen). Alice Schwarzer forderte derweil aus „Kritik
am Gewaltmonopol der Männer“ den freiwilligen Zugang von Frauen zur Bundeswehr,
einen Zwangsdienst lehnte sie selbstverständlich ab. Liselotte Funcke (FDP) war
der Ansicht, „Frauen, die bestimmt sind, Leben zu geben, dürfen nicht zum Töten
gezwungen werden“.
Während es sich Männer auch 1979 nicht aussuchen konnten, ob sie zum
Wehrdienst eingezogen wurden, inszenierten sich Frauen als das friedliche
Geschlecht, indem sie die Initiative Frauen
in die Bundeswehr? Wir sagen nein! gründeten und Sätze von sich gaben wie
„In nichts hat es die Männertechnologie weitergebracht als im Töten“.
Am 6. Dezember 1980 demonstrierten Frauen in Bonn, Hamburg und München
erneut, weil Verteidigungsminister Hans Apel (SPD) über einen freiwilligen
Wehrdienst von Frauen nachdachte.
Da sie laut Art. 12a GG im Verteidigungsfall im zivilen Sanitätswesen
und in militärischen Lazarettorganisationen eingesetzt werden könnten,
verweigerten Frauen, die keinerlei
Konsequenzen zu fürchten hatten, 1981 öffentlichkeitswirksam den Kriegsdienst.
Und die Delegierten der Bundesfrauenkonferenz des DGB wandten sich „gegen alle
Bestrebungen, die in Art. 12 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 4 des Grundgesetzes
festgelegten Grundrechte durch die Einführung der allgemeinen Dienstpflicht für
Frauen auszuhöhlen“. Eine Emanzipation sei schon deshalb mit dem Beruf der
Soldatin nicht verbunden, weil „die besonderen hierarchischen Strukturen der
Bundeswehr Anpassung und Unterordnung voraussetzen“.
Immer wieder wurde als
Gegenargument gebracht, Frauen würden ja „durch die Geburt und Erziehung von
Kindern“ bereits „einen unverzichtbaren Beitrag für die Gemeinschaft“ leisten
(Roswitha Verhülsdonk, CDU). Abgesehen davon, dass es eine Frechheit ist, den
Beitrag der Männer zu ignorieren, die diese Wahlmöglichkeit erst durch ihre
Arbeit finanzieren, zeigt es auch die Kaltschnäuzigkeit derjenigen, die das
Leben mit Kindern, das neben Anstrengungen zweifellos auch Lebensfreude mit
sich bringt, gegen Gewalt und die Gefahr von Tod und Verstümmelung aufrechnen.
Nachdem der Ausschluss von Frauen vom freiwilligen Dienst an der Waffe für
unvereinbar mit der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie
76/207/EWG erklärt wurde, beeilte sich die Frauenlobby im Bundestag und
anderswo 2000 und 2001 klarzustellen, dass daraus keinesfalls eine Wehrpflicht
von Frauen abzuleiten sei. Gern wurde dabei behauptet, Frauen trügen ja bereits
den Hauptteil ehrenamtlicher Tätigkeit, eine Behauptung, die im 3. Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung klar widerlegt wurde.
2002 verlangten die Gleichstellungsministerinnen von der
Bundesregierung, „sich mit allem Nachdruck Forderungen nach einer Dienstpflicht
für Frauen (…) entgegenzustellen“. Und das Bundesverfassungsgericht befand,
dass Gleichberechtigung und Wehrpflicht nicht gegeneinander ausgespielt werden
dürften, die Wehrpflicht für Männer daher nicht gekippt werde und Männer durch
die Wehrpflicht ja nicht benachteiligt seien.
Dass Schlusswort überlasse ich
dem Totalverweigerer Alexander Hense,
der auf die anmaßenden Worte der Staatsanwältin Friederike Tenckhoff („Sie
haben sich bewusst gegen das Gesetz entschieden. Das ist ein Schlag ins Gesicht
gegenüber denjenigen, die sich daran halten“) 2008 antwortet: „Es ist eine
Ohrfeige, dies von einer Frau zu hören, die in Deutschland keinen Wehr- und
Ersatzdienst leisten musste“.
Quelle: Gunnar Kunz: „Besonders Frauen“. Schwarzbuch
Feminismus 1968 – 2019 (Kindle Direct Publishing 2020)
Die einen werden genötigt, sich im Krieg verheizen zu lassen, ihr Leben, ihre körperliche und seelische Unversehrtheit zu riskieren, und die anderen, denen das erspart bleibt, halten sich deshalb für besseren Menschen. Kannste dir nicht ausdenken...
AntwortenLöschenDas nachfolgende Zitat von Hilary Clinton fand mein Kind mit 10 schon unmöglich:
AntwortenLöschen"Frauen sind seit jeher die Hauptopfer des Krieges. Frauen verlieren ihre Gatten, ihre Väter, ihre Söhne im Kampf. Frauen müssen oft aus dem einzigen Heim fliehen, das sie jemals kannten. Frauen sind oft Flüchtlinge und manchmal, häufiger in der heutigen Kriegsführung, Opfer. Frauen werden oft mit der Verantwortung allein gelassen, die Kinder großzuziehen."
Passend dazu wohl noch der Werbeslogan von "ComsmosDirekt" vor 10 Jahren:
"Du, Mami. Wenn Papa tot ist, kaufe ich mir meinen eigenen Ponyhof."
Es ging um 'Lebensversicherungen' - was für eine Verhöhnung im o.g. Kontext!
Dieses Land ist an Bigotterie nicht mehr zu überbieten
Und diese Sauerei, diese maximal mögliche Diskriminierung von Männern aufgrund ihres Geschlechts, steht immer noch im Grundgesetz, ohne dass es irgendjemanden groß stören würde!
AntwortenLöschen