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Dienstag, 21. Mai 2019

Elisabeth Selbert: Die andere Hälfte der Wahrheit #DHMDemokratie

Das Deutsche Historische Museum lädt zu einer Blogparade ein, Thema: Was bedeutet mir Demokratie. Eine Aspekt dabei ist der Kampf um die Demokratie aus historischer Sicht.
(Update)

Dass Geschichte von Siegern geschrieben wird, ist eine Binsenweisheit. Und nachdem sich der Feminismus als übergreifende Ideologie in nahezu allen Parteien und Medien festgesetzt hat, sollte es niemanden verwundern, dass die feministische Sichtweise auf unsere Vergangenheit dominiert. Ähnlich wie beim Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“, bei dem ignoriert wird, dass auch die meisten Männer keine Sekunde früher das allgemeine Wahlrecht bekamen als Frauen (und die, bei denen das der Fall war, hatten dieses Recht nicht, weil sie Männer, sondern weil sie reich waren), wird heute so getan, als hätte Elisabeth Selbert 1948/49 im Alleingang gegen den Widerstand rückwärtsgewandter Männer die Gleichberechtigung im Grundgesetz erkämpft. Dabei kann man minutiös nachlesen, wie es wirklich war.


Gleichberechtigung im Artikel 3 GG

Nach der Zäsur durch die Nationalsozialisten ging man in Deutschland daran, eine neue, bessere Republik aufzubauen. Gerechtigkeit war das Ziel, und das beinhaltete auch Gleichberechtigung der Geschlechter.

Im Ausschuss für Grundsatzfragen wurde am 30.11.1948 beschlossen, den Artikel 3, Absatz 1 wie folgt lauten zu lassen: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das Gesetz muss Gleiches gleich, es kann Verschiedenes nach seiner Eigenart behandeln. Jedoch dürfen die Grundrechte nicht angetastet werden. Verschiedenes nach seiner Eigenart – und zwar, weil man beispielsweise „einen Schutz der Mutterschaft nicht für Männer einführen“ könne und weil diverse Pflichten wie etwa die Dienstverpflichtung zu Wasserwehr, Feuerwehrmannschaften und Polizeihilfsdienst „nicht auch den Frauen auferlegt werden“ sollten.

Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes (ursprünglich Artikel 19) sollte lauten: Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Der Satz war aus der Weimarer Verfassung (Artikel 109) übernommen und das dort einschränkende „grundsätzlich“ bereits gestrichen worden. Es folgte Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes (...) benachteiligt oder bevorzugt werden.

Am 1.12.1948 brachte die SPD die Formulierung Männer und Frauen sind gleichberechtigt in den Ausschuss ein. Im Hauptausschuss am 3.12.1948 (1. Lesung) rechtfertigte Elisabeth Selbert (SPD) den Antrag, indem sie darauf hinwies, dass mit dem Wort „staatsbürgerlich“ nicht zwangsläufig auch die bürgerlichen Rechte (also beispielsweise das Ehe- und Familienrecht) erfasst seien.

Dieses Problem hätte man mit Leichtigkeit dadurch aus der Welt schaffen können, dass man das kritische Wort einfach wegließ: Männer und Frauen haben die gleichen Rechte und Pflichten. Zumal ja darauf folgte: Niemand darf wegen seines Geschlechtes (...) benachteiligt oder bevorzugt werden.

Alternativ dazu brachte die CDU am 18.1.1949 (2. Lesung) ebenfalls einen vernünftigen Vorschlag ein: Männer und Frauen haben die gleichen Rechte und Pflichten. Die Gesetzgebung hat dies auf allen Rechtsgebieten zu verwirklichen.

Angenommen wurde jedoch am Ende – und zwar einstimmig – der Vorschlag der SPD, der den Frauen gleiche Rechte gab, aber keine gleichen Pflichten von ihnen verlangte. Das war durchaus kein Versehen. Der Ausschuss war sich darüber im Klaren, dass Frauen zwar an manchen Stellen benachteiligt, an anderen jedoch bevorzugt behandelt wurden.

Hermann von Mangoldt (CDU) gab beispielsweise in der Sitzung vom 1.12.1948 zu, „dass die Frau im Grunde genommen nach unseren Gewerbeschutzbestimmungen teilweise erleichterte Arbeitsbedingungen hat und einen gewissen Schutz genießt“. Daran wollte jedoch niemand rütteln: „Es scheint mir selbstverständlich, dass die Formulierung ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt’ nicht etwa dazu führen könnte, Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts oder des Sozialrechts zu tangieren, die zugunsten der Frau geschaffen worden sind.“ (Carlo Schmid, SPD, 3.12.1948).

Theophil Kaufmann (CDU) in derselben Sitzung: „Es gibt umgekehrt eine ganze Anzahl von Bestimmungen, die unmöglich auf den Mann angewendet werden können, die vielmehr Sonderschutzbestimmungen im Interesse der Frau, auf Grund ihrer Besonderheiten und ihrer besonderen Aufgaben, sind.“ Heinz Renner (KPD), ebenfalls in dieser Sitzung: „Niemand kann doch wohl unterstellen, dass dem das Wort geredet wird, die wenigen Sonderrechte sozialer Natur (...), die der Frau aufgrund ihrer körperlichen Konstitution eingeräumt sind, anzutasten.“

Und Helene Weber (CDU) am 18.1.1949: „Dabei denken wir durchaus auch an den Eigenwert und die Würde der Frau und denken nicht an eine schematische Gleichstellung und Gleichberechtigung, wie mir neulich entgegengehalten wurde, als man mich fragte, ob man darunter versteht, dass die Frau vielleicht Kriegsdienste leisten soll. Nein, sagte ich, die soll sie ebenso wenig leisten, wie wir vom Mann etwas erwarten, was dem Eigenwert der Frau allein entspricht.“ Und: „Wir sind sogar der Meinung, dass auf gewissen Gebieten die Frau Vorrechte besitzen muss, wie zum Beispiel beim Mutterschutz und auf verschiedenen Gebieten der Sozialpolitik.“

Schließlich noch Theodor Heuss (FDP) in derselben Sitzung: „Wir sind der Meinung, dass der kommende Gesetzgeber eine sehr diffizile Aufgabe haben wird, damit diese Gleichberechtigung nicht irgendwie zum Nachteil der Frau interpretiert werden kann, dass wir in der sittlichen und der sachlichen Motivierung des Gedankenganges ganz klar sein müssen, dass wir aber bei diesen Geschichten der Unterhaltspflicht, und ich weiß nicht, was da noch hereinspielt, nicht schließlich einem Formalismus verfallen dürfen, bei dem die Frau nachher das Nachsehen hat.“

An einer Stelle geriet die Debatte in der Person von Walter Strauß (CDU) gar zur Liebedienerei gegenüber den Frauen: „Gerade die vergangenen Jahre haben wohl jedem Mann einschließlich der Junggesellen vor Augen geführt, dass die Aufgaben der Frau fast sogar noch schwerer – auch physisch schwerer – sind als die des Mannes.“

Zusammenfassend kann man also zur Stimmung in den Ausschüssen sagen, dass ein durchgängiges Bewusstsein dafür herrschte, dass Frauen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt sein sollten, zugleich aber wollten weder die Männer noch die Frauen von der Vorstellung lassen, Frauen seien etwas Besonderes, besonders Schützens- und Verehrenswertes.

Auf die Idee, über mögliche Benachteiligungen von Männern nachzudenken, kam der Ausschuss selbstredend nicht, es ging immer nur um die Frauen: „Was wir wollen, ist vielmehr, dass Frauen nicht benachteiligt werden dürfen, wie es lange Zeit der Fall war.“ (Ludwig Bergsträsser, SPD, 30.11.1948) Diese Einstellung zog sich durch sämtliche Fraktionen, weshalb die Versuche heutiger Feministinnen, die Ausschüsse als patriarchale Interessenvertretung männlicher Privilegien zu denunzieren, absurd ist.

Helene Weber machte immerhin in der 2. Lesung deutlich: „Wir wollen also die Gleichberechtigung der Frau, auch die der Pflichten, die damit verbunden sind.“ Woraufhin ihr Elisabeth Selbert entgegenhielt, sie sei gegen die ausdrückliche Erwähnung der Pflichten. Zum einen verwies sie auf eine mögliche Einbeziehung im Kriegsfall: „Wir haben es in der Vergangenheit erlebt, dass Leben und Schicksal vor der Frau auch dann nicht Halt gemacht hat, wenn die größten Anforderungen an ihre Körperkonstitution gestellt wurden, sei es hinter dem Flak-Scheinwerfer oder hinter dem Geschütz oder im Bombenhagel oder sonst wo.“ Zum anderen befürchtete sie, dass auch die Frau zur Unterhaltspflicht in der Familie herangezogen werden könnte. Die Arbeit der Hausfrau und Mutter müsse der Berufstätigkeit gleichgestellt sein, und dass andererseits eine berufstätige Frau aus ihrem Einkommen Beiträge zum Unterhalt leiste, „ergibt sich von selbst“.




SPD 1919 / SPD 1990

Wie gelang es Elisabeth Selbert, die alle Hebel in Bewegung setzen wollte, „damit das so durchkommt, so wie ich das will“, dem Ausschuss eine Formulierung aufzudrücken, die den Frauen sämtliche Rechte zuschanzte und sie gleichzeitig von den Pflichten befreite?

In der 1. Lesung im Hauptausschuss sprach sie eine Drohung aus, die angesichts der im 2. Weltkrieg getöteten Männer an Zynismus kaum zu überbieten war: „Sollte der Artikel in dieser Fassung heute wieder abgelehnt werden, so darf ich Ihnen sagen, dass in der gesamten Öffentlichkeit die maßgeblichen Frauen wahrscheinlich dazu Stellung nehmen werden, und zwar derart, dass unter Umständen die Annahme der Verfassung gefährdet ist. (...) Alle ‚Aber’ sollten hier ausgeschaltet sein, da mit den Stimmen der Frauen als Wählerinnen als denjenigen Faktoren gerechnet werden muss, die für die Annahme der Verfassung ausschlaggebend sind, nachdem wir in Deutschland einen Frauenüberschuss von sieben Millionen haben und wir auf hundert männliche Wähler hundertsiebzig weibliche Wähler rechnen.“

Diese Drohung hat sie anschließend umgesetzt, indem sie mit Hilfe ihrer Mitstreiterinnen, einer mobilisierten Öffentlichkeit und der Presse für einen entsprechenden Druck auf den Ausschuss sorgte.

In der 2. Lesung behauptete sie dann: „Wir haben den Sturm, der draußen in der Öffentlichkeit durch die Abstimmung bei der ersten Lesung dieses Artikels im Hauptausschuss ausgelöst wurde, nicht verursacht.“ An dieser Stelle sollte man vielleicht erwähnen, dass die Sitzungen des Hauptausschusses presse-öffentlich waren.



Quelle:
Deutscher Bundestag & Bundesarchiv: Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Akten und Protokolle, Band 5 (2 Bände): Ausschuss für Grundsatzfragen (München 1993, Seite 643, 738-754, 779) und Band 14 (2 Bände): Hauptausschuss (München 2009, Seite XXI, 510-517, 1309-1323). Spannend!!



Update:

Das Deutsche Historische Museum lehnte die Übernahme dieses Artikels – eines Artikels, der sich ausschließlich auf offizielle Quellen der Bundesregierung beruft – mit der Begründung ab, das DHM würde „bestimmten Interessengruppen“ keine Plattform bieten. Bei einem vom DHM übernommen Jubelartikel zu Elisabeth Selbert von einer Plattform, die vom BMFSFJ im Rahmen von „Demokratie leben“ gefördert wird, störte die Interessengruppe hingegen nicht.

So viel zum Thema Demokratie, so viel zu „Wir wünschen uns vielfältige Sichtweisen und einen regen Austausch untereinander“, so viel zu „Das Demokratie-Labor will bewusst machen, dass Demokratie von der Partizipation und dem Engagement aller lebt. Wir handeln sie ständig erneut durch verschiedene Meinungen und Positionen aus“.

Das Vortäuschen von Offenheit bei gleichzeitiger hermetischer Abschottung ist staatlichen und staatlich geförderten Institutionen mittlerweile in Fleisch und Blut übergegangen.




4 Kommentare:

  1. @Gunnar

    Exzellenter Artikel und auf den Punkt - wie auch zu erwarten war! ;)

    Entscheidend für mich im Sinne des demokratischen Nachkriegsverlaufs: "nachdem wir in Deutschland einen Frauenüberschuss von sieben Millionen haben und wir auf hundert männliche Wähler hundertsiebzig weibliche Wähler rechnen.“

    Die Majorität der Wähler waren Wählerinnen und eine demokratische Entwicklung gegen die Interessen von Frauen wäre schlicht nicht durchsetzbar gewesen.
    Darauf wollte sie "zartfühlend" hindeuten.
    Vor diesem Hintergrund ist das feministische Narrativ, was das Patriarchat alles hat gegen "die Frauen" durchsetzen können offensichtlich bizarr.
    Müsste man meinen.

    Ich bleibe dabei: im Rahmen der Systemauseinandersetzung wurde Frauen in der BRD ein konservatives Frauen- und Familienmodell angeboten, das massiv gesellschaftlich/von Männern subventioniert worden ist.
    Frauen in der BRD wurden überwiegend nicht gezwungen, sie haben sich korrumpieren lassen.
    Aus diesem "quid pro quo" eine Erzählung werden zu lassen, die sich in die feministische Opfergeschichte einfügt war immerhin eine solide Leistung.

    Schönen Gruß
    crumar

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  2. Die waren schon immer die größten Sexisten, die man sich nur vorstellen kann. Gleichberechtigung ist für Feministinnen nur ein Wort ohne Bedeutung, das nur dazu benutzt wird, sich selbst mehr Sonderrechte zuzuschanzen.

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  3. Man hat ja fast geahnt, dass auch an dem Selbert-Mythos nichts dran ist.
    Saubere Recherche, vielen Dank!
    Nick

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  4. Hier der Link zum Artikel über Elisabeth Selbert, auf den Sie Bezug nehmen:
    https://www.demokratiegeschichten.de/elisabeth-selbert-und-der-kampf-fuer-die-gleichberechtigung/
    Mittlerweile finden sich in den Kommentaren eine gute Ergänzung/Berichtigung von Kerstin Wolff und ein Link zum Film "Sternstunde ihres Lebens", der in der ARD-Mediathek zu finden ist.
    Freundliche Grüße
    Annalena

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Vielen Dank für deinen Kommentar. Sobald ich ihn gelesen und geprüft habe, schalte ich ihn frei.
Viele Grüße
Gunnar