Im Aquarium

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Dienstag, 3. September 2019

Der hundertjährige Geschlechterkrieg, Teil 3

Die Gleichgültigkeit von Politik und Behörden gegenüber Ehemännern, Vätern und Kindern hat eine lange Tradition.

Im Berliner Tageblatt vom 19.4.1931 (Morgenausgabe, Seite 17 und 18) finden sich Beiträge zu einer geplanten „Reform des Eherechts“, in der das Schuldprinzip zugunsten eines Zerrüttungsprinzips aufgegeben werden soll. Die nachvollziehbaren Gründe sind dieselben wie sie gut 45 Jahre später vorgebracht werden. Und wie während der Reformentwürfe in den 1970er Jahren, ehe diese aufgrund feministischen Einflusses Makulatur wurden, ist man sich bereits in der Weimarer Republik bewusst, in welchem Maße ein Scheidungsrecht missbraucht werden kann: „Beispielsweise will die Frau eines Beamten nicht ihren sicheren Unterhalt, ihre Hinterbliebenenansprüche und so weiter aufgeben. Es ist aber zu fordern, dass die Ehe nicht zu einer reinen Versorgungsanstalt herabgedrückt wird.“
Dass bestehende Ungerechtigkeiten zu Lasten des Mannes in erster Linie nicht seinetwegen beklagt werden, sondern wegen der Auswirkungen auf seine zweite Ehefrau, kann man ebenfalls schon 1931 lesen, wenn es heißt, dass eine Frau nach derzeit geltendem Recht trotz eines ursprünglichen Verzichts auf Unterhalt nachträglich wieder Unterhaltsansprüche anmelden könne, weswegen dann beim wiederverheirateten Mann „für die neue Frau und das Kind auf Jahre hinaus an keine Verbesserung der Lebenshaltung zu denken“ sei.

Die Jugendamtsmisere ist leider ebenfalls keine Entwicklung neuerer Zeit. Die Berliner Morgenpost vom 20.9.1930 schildert auf den Seiten 1 und 2 das Schicksal eines Mannes, der sein Vermögen verliert, woraufhin seine Frau mit einem Liebhaber durchbrennt und dabei „das restliche Vermögen ihres Mannes und sämtliche Wertgegenstände, deren sie habhaft werden konnte“, mitnimmt. Die beiden Kinder lässt sie bei ihm zurück. Der Mann erleidet daraufhin zunächst einen Schlaganfall und versucht, sich das Leben zu nehmen, fängt sich jedoch wieder und unternimmt Anstrengungen, um auch finanziell auf die Beine zu kommen. Seine Kinder (Mädchen, 13, und Junge, 8) schickt er zur Erholung an die Ostsee. Bei ihrer Rückkehr nimmt ihm das Jugendamt die Kinder weg und gibt sie mit der Behauptung, die Wohnung des Vaters sei zu klein und „aus sanitären Gründen ungeeignet“, in die Obhut einer Frau, deren Wohnung beengt und voller Ungeziefer ist. Der Vater darf die Kinder nur noch in Gegenwart der Pflegemutter sehen. Schließlich steckt das Jugendamt die Kinder gar in ein Waisenhaus, ohne den Vater zu informieren, was zu dramatischen Szenen führt.


Viel hat sich seither nicht geändert.


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Gunnar